Die Kfz-Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko-Versicherung ist eine Zusatzversicherung, die zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wird. Sie ist eine Autoversicherung für Schäden, die am Fahrzeug des Versicherten entstehen.
- Zerstörung durch Unfall
- Beschädigung
- Verlust des Fahrzeugs (Diebstahl)
Der Leistungskatalog der verschiedenen Versicherungsunternehmen benennt folgende Fälle als zulässig:
- Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
- Glasbruchschäden
- Brand oder Explosion
- Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderbiss
Das Angebot der Versicherungsunternehmen untscheidet sich in der Regel in Details. Beim Zusammenstoss mit Haarwild kommt es auf die Beschreibung in der Police an. Manche Versicherer haben den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert. Weitere geläufige Einschränkungen sind "alle Wirbeltiere" oder "Vögel". Ein umfassender Schutz gegen Wildschäden bieten die Versicherer mit dem Wortlaut "Alle Tiere" an.
Die Jahresbeiträge einer Teilkasko-Versicherung beim PKW richtet sich nach der Typenklassen-Einstufung (Typklasse) und dem Ort, an dem das Fahrzeug gemeldet ist (Regionalklasse).
Zudem wird keinerlei Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Weitere Parameter für den Jahresbeitrag sind durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter, Alter des Versicherungsnehmers.
Durch eine zusätzlich vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadensfall ist der Teilkasko-Versicherungsschutz zu niedrigeren Konditionen zu haben.
In Deutschland , Österreich und der Schweiz ist die Teilkasko-Versicherung keine Pflichtversicherung.