Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung

Kfz-Haftpflicht-Versicherung wechseln! / himbeertoni. / photocase.com Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und für jeden Kraftfahrer obligatorisch. Sie deckt vor allem solche Ansprüche auf Schadenersatz, die einem Dritten im Strassenverkehr entstehen. Diese können beispielsweise durch einen schuldhaft verursachten Verkehrsunfall entstehen.

Derjenige, der den Schaden verursacht, ist in der Regel auch schadenersatzpflichtig. In Deutschland ist gemäß §7 Straßenverkehrsgesetz zusätzlich jeder Halter eines Fahrzeugs schadenersatzpflichtig. Damit weicht die Kfz-Haftpflicht-Versicherung vom allgemeinen Schadenersatzrecht ab.

Hier gehts zum Tarifrechner.

Folgende Schäden werden über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt

Beitragsberechnung der Kfz-Haftpflicht-Versicherung

Die Jahresbeiträge unterscheiden sich teils erheblich zwischen den verschiedenen Versicherern. Das hängt damit zusammen, dass diese die Prämien mehr oder weniger frei bestimmten können. Darüberhinaus wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt gewährt. Dieser ist umso höher, je höher die Anzahl der schadenfreien Jahre ist. Damit lässt sich in Deutschland die Prämie um bis zu 75% reduzieren.

Weitere Parameter bei der Prämienfestsetzung sind statistischer Natur:

Zu guter Letzt spielen noch weitere, so genannte weiche Parameter, eine Rolle. Darunter fallen:

Speziell die Typklasse und Regionalklasse wird seitens der Versicherer jährlich neu bestimmt, weswegen sich ein neuerlicher Vergleich jedes Jahr lohnt.

Das Kfz-Haftplicht-Versicherungs-Recht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die Höchst-Schadenssummen in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.

Deckungssumme der Kfz-Haftplicht-Versicherung

Die Deckungssumme der Kfz-Haftplicht-Versicherung bezeichnet die maximale Geldsumme, die im Schadenfall geleistet wird. Die gesetzlich vorgebene Mindestdeckungssumme beträgt 7,5 Millionen Euro, für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Üblich sind desweiteren je nach Tarif 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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